Lehnsfolge

Lehnsfolge
Lehns|fol|ge 〈f. 19; früherErbfolge im Lehensbesitz

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Lehns|fol|ge, die (Geschichte):
1. Pflicht des Lehnsmannes, den Erben seines Lehnsherrn als neuen Herrn anzuerkennen.
2. Lehnsdienst.

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Lehns|fol|ge, die (hist.): 1. Pflicht des Lehnsmannes, den Erben seines Lehnsherrn als neuen Herrn anzuerkennen. 2. Lehnsdienst.

Universal-Lexikon. 2012.

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